Stellungnahme der Stadt Essen zur Kritik an der Umsetzung des Verkehrskonzepts für die Rüttenscheider Straße

23.01.2025

Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat am Mittwoch (22.01.) in einem Eilverfahren zu einigen verkehrlichen Anordnungen im Rahmen des Verkehrskonzepts Rüttenscheider Straße erneut gegen die Stadt Essen entschieden. Die beklagte Beschilderung, die die Maßnahmen zum Schutz der Fahrradstraße regeln, wurde bereits entfernt. Die Stadt Essen prüft aktuell eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Vor allem um Klarheit darüber zu bekommen, welche Eingriffsmöglichkeiten Politik und kommunale Verwaltung bei verkehrlichen Anordnungen zum Schutz von Fahrradstraßen haben. Hier scheint es eine Gesetzeslücke zu geben, das zeigt sich auch anhand vergleichbarer Verfahren, die in anderen Städten anhängig sind. Als Stadtverwaltung war und ist es unsere Aufgabe, den politisch gefassten Beschluss im Rat der Stadt Essen zum Verkehrskonzept Rüttenscheider Straße umzusetzen. Daher entbehren Rücktrittsforderungen oder ähnliches kommunaler Beamtinnen* Beamten jeder Grundlage. Der Beschluss und das Verkehrskonzept selbst wurden in einem aufwändigen Verfahren unter Beteiligung vieler Akteurinnen*Akteure und vor dem Hintergrund des geschlossenen Vergleichs des Landes NRW mit der Deutschen Umwelthilfe, herbeigeführt. Das weitere Verfahren zur Umsetzung des Verkehrskonzepts unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer*innen, Handel, Gastronomie und Anwohnenden wird deshalb mit den Fraktionen im Rat der Stadt Essen beraten.

Ausführliche Infos zu den Hintergründen, zum gesamten Verlauf der Maßnahme sowie zu den durchgeführten Beteiligungsverfahren finden Interessierte hier: www.essen.de/verkehrskonzept_rue.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2025 Stadt Essen